Datenschutz und allgemeine Geschäftsbedingungen

Datenschutzerklärung

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1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf dieser Website Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Abschnitt „Hinweis zur verantwortlichen Stelle“ in dieser Datenschutzerklärung entnehmen. Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen (z. B. durch Eingabe in ein Kontaktformular). Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs).

2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Hinweis zur verantwortlichen Stelle Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung auf dieser Website im Sinne der DSGVO ist:

Holgers Fahrschule Holger Funk Hauptstraße 10 63796 Kahl am Main

Zweigstelle Büro: Liebfrauenstraße 2, 63538 Großkrotzenburg

Telefon: +49 (0) 172 7606817 E-Mail: info@holgers-fahr.schule

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

3. Datenerfassung auf dieser Website

Hosting und Server-Log-Dateien Unsere Website wird bei einem externen Dienstleister gehostet. Wir nutzen hierfür: STRATO GmbH. Sitz der Gesellschaft: Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin. Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp und Browserversion

  • verwendetes Betriebssystem

  • Referrer URL

  • Hostname des zugreifenden Rechners

  • Uhrzeit der Serveranfrage

  • IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung unserer Website. Wir haben mit dem oben genannten Anbieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) geschlossen.

Cookies und Consent-Management Unsere Website verwendet sogenannte „Cookies“ und ähnliche Technologien. Einige davon sind technisch notwendig (z.B. für die Bereitstellung des Cookie-Banners selbst), andere dienen der Analyse des Nutzerverhaltens oder der Einbindung externer Medien. Das Setzen von technisch notwendigen Cookies erfolgt auf Grundlage von § 25 Abs. 2 TDDDG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Alle anderen Cookies (z. B. für Google Analytics oder YouTube) werden ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung gemäß § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO gesetzt. Die Einwilligung ist jederzeit über die Datenschutzeinstellungen auf unserer Website widerrufbar.

Anfrage per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular Wenn Sie uns per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (z.B. Buchung eines Fahrsicherheitstrainings) erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen. Die von Ihnen an uns gesendeten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt.

4. Analyse-Tools und externe Dienste

Google Analytics Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Google Analytics verwendet Technologien (z. B. Cookies oder Device-Fingerprinting), die die Wiedererkennung des Nutzers zum Zwecke der Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen. Die erfassten Informationen über die Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Wir haben auf dieser Website die Funktion IP-Anonymisierung aktiviert. Die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission sowie das EU-US Data Privacy Framework (DPF) gestützt. Google ist nach dem DPF zertifiziert, wodurch sichergestellt wird, dass das europäische Datenschutzniveau eingehalten wird.

YouTube mit erweitertem Datenschutz Diese Website bindet Videos von YouTube ein. Betreiber der Seiten ist die Google Ireland Limited. Wir nutzen YouTube im erweiterten Datenschutzmodus. Dieser Modus bewirkt laut YouTube, dass YouTube keine Informationen über die Besucher auf dieser Website speichert, bevor diese sich das Video ansehen. Die Nutzung von YouTube erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse dar, jedoch erfolgt die tatsächliche Datenverarbeitung (insbesondere das Setzen von Cookies und die Übertragung von Daten an Google in die USA) erst nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG. Auch hier stützt sich die Datenübermittlung in die USA auf das EU-US Data Privacy Framework (DPF).

Google Maps Diese Seite nutzt den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Ireland Limited. Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP-Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Die Nutzung von Google Maps erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG. Die Einwilligung kann jederzeit über unser Consent-Banner widerrufen werden. Datenübermittlungen in die USA erfolgen auf Grundlage des EU-US Data Privacy Frameworks (DPF).

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrschulen

(1) Bestandteil der Ausbildung

Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht.

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.

Beendigung der Ausbildung

Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach § 32 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen.

Eignungsmängel des Fahrschülers

Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden.

(2) Entgelte, Preisaushang

Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen.

(3) Grundbetrag und Leistungen

a) mit dem Grundbetrag werden abgegolten:

Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung.

Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig. Entgelt für Fahrstunden und Leistungen

b) Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten:

Die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug, einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts.

Absage von Fahrstunden / Benachrichtigungsfrist
Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden. Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung und Leistungen

c) Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten:

Die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt. Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart, erhoben.

(4) Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, das Entgelt für die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Prüfungsgebühren spätestens 3 Werktage vor der Prüfung fällig.

Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen.

Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.

Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung
Das Entgelt für eine eventuelle erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten.

(5) Kündigung des Vertrages

Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden:

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler

a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluß mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,

b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,

c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt.

Textform der Kündigung

Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.

.6. Entgelte bei Vertragskündigung

Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung.

Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziff. 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:

a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;

b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;

c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;

d) 4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;

e) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt.

Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.

(7) Einhaltung vereinbarter Termine

Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahr- stunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.

Wartezeiten bei Verspätung

Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen (Ziffer 3b Absatz 3).

Ausfallentschädigung

Die Ausfallentschädigung für die vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Ausbildungszeit beträgt auch in diesem Falle drei Viertel des Fahrstundenentgelts. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

(8) Ausschluss vom Unterricht
Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen:

a) Wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht;

b) Wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.

Ausfallentschädigung

Der Fahrschüler hat in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentschädigung drei Viertel des Fahrstundenentgelts zu entrichten. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

(9) Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen

Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.

(10)  Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen

Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgungen und Schadenersatzpflicht zur Folge haben.

Besondere Pflichten des Fahrschülers bei der Kraftradausbildung
Geht bei der Kraftradausbildung oder -prüfung die Verbindung zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer verloren, so muss der Fahrschüler unverzüglich (geeignete Stellen) anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten. Erforderlichenfalls hat er die Fahrschule zu verständigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses ordnungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

(11) Abschluss der Ausbildung

Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt (§ 29 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§ 6 FahrschAusbO).

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet.

(12) Gerichtsstand

Gerichtstand ist Frankfurt am Main.

.13. Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlechter.

Dokument: 501a-BV-AGB-2018-01-15-Dauer-12-Monate.doc / AGB Stand 15.01.2018

Die Bundesvereinigung im Internet: www.fahrlehrerverbaende.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fahrsicherheitstrainings und Touren

1. Geltungsbereich und Veranstalter Veranstalter der Fahrsicherheitstrainings und Touren ist: Holgers Fahrschule Inhaber: Holger Funk Hauptstraße 10 63796 Kahl am Main

Diese AGB gelten für alle Buchungen von Fahrsicherheitstrainings und organisierten Touren bei Holgers Fahrschule. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Buchung und Vertragsabschluss Mit der Absendung des ausgefüllten Online-Buchungsformulars oder der Unterzeichnung des Anmeldeformulars gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung (z. B. per E-Mail) durch Holgers Fahrschule zustande.

3. Preise und Zahlungsbedingungen Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrages fällig. Die Restzahlung ist ohne zusätzliche Aufforderung bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als sechs Wochen vor Beginn) ist der gesamte Betrag sofort fällig. Abweichende Zahlungsmodalitäten können in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung geregelt sein.

4. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Veranstaltung auf der Website von Holgers Fahrschule. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht im Preis enthalten. Zusatz für mehrtägige Touren: Sind im Preis Übernachtungen eingeschlossen, erfolgt die Unterbringung standardmäßig im Doppelzimmer. Einzelzimmer sind nur begrenzt verfügbar und werden nach Eingang der Buchungen vergeben. Sofern eine Einzelperson keinen Einzelzimmerwunsch angibt und kein Zimmerpartner gefunden werden kann, wird der Einzelzimmerzuschlag berechnet.

5. Teilnahmevoraussetzungen und Pflichten des Teilnehmers

  • Der Teilnehmer versichert, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das von ihm geführte Fahrzeug zu sein.

  • Das teilnehmende Fahrzeug muss in einem verkehrssicheren Zustand sein und den Vorschriften der StVZO entsprechen. Über die Zulassung eines Fahrzeugs zum Training entscheidet der Instruktor/Riding Coach vor Ort.

  • Während der gesamten Veranstaltung ist das Tragen von vollständiger und angemessener Motorrad-Schutzkleidung (inkl. Helm, Handschuhe, Motorradstiefel und Rückenprotektor) Pflicht.

  • Den Anweisungen des Instruktors oder Tourguides ist stets Folge zu leisten. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind strikt einzuhalten.

  • Hält sich der Kunde trotz Ermahnung nicht an Verkehrsvorschriften oder stört er die Gruppendynamik erheblich, kann Holgers Fahrschule den Teilnehmer von der (Weiter-)Fahrt ausschließen. Ein Anspruch auf Erstattung der Gebühr besteht in diesem Fall nicht.

6. Rücktritt durch den Teilnehmer (Stornierung) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung (idealerweise per E-Mail) bei Holgers Fahrschule. Bei einem Rücktritt werden folgende Stornierungskosten vom Gesamtpreis berechnet:

  • Bis 30 Tage vor Beginn: 20 % des Preises

  • 29 bis 15 Tage vor Beginn: 50 % des Preises

  • 14 bis 3 Tage vor Beginn: 80 % des Preises

  • Weniger als 3 Tage oder bei Nichtantritt (No-Show): 100 % des Preises Dem Teilnehmer bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass Holgers Fahrschule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eine Ersatzperson kann nach vorheriger Absprache gestellt werden.

7. Absage durch den Veranstalter und Routenänderungen Holgers Fahrschule behält sich vor, die Veranstaltung bis zu 30 Tage vor Beginn abzusagen, wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen nicht erreicht wird. Ebenso kann eine Veranstaltung bei Vorliegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (z. B. extreme Wetterlagen, die die Sicherheit gefährden, oder Naturkatastrophen) kurzfristig abgesagt oder abgebrochen werden. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen umgehend vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Je nach Jahreszeit und Wetterbedingungen behält sich Holgers Fahrschule vor, den Routenverlauf bei Touren kurzfristig anzupassen, sofern der Gesamtcharakter der Tour dadurch nicht wesentlich verändert wird.

8. Haftung und Haftungsbeschränkung Die Teilnahme an den Fahrsicherheitstrainings und Touren erfolgt auf eigenes Risiko.

  • Jeder Teilnehmer ist für seine Fahrweise, die Einhaltung der Verkehrsregeln und seine Streckenwahl selbst verantwortlich, auch wenn er einem Tourguide oder Instruktor folgt.

  • Die Haftung von Holgers Fahrschule sowie ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

  • Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

  • Holgers Fahrschule haftet nicht für Schäden, die durch das Fehlverhalten anderer Teilnehmer oder Dritter (z. B. Verkehrsunfälle) entstehen. Vor Beginn der Veranstaltung hat jeder Teilnehmer eine separate, schriftliche Haftungsverzichtserklärung zu unterzeichnen. Ohne diese Unterschrift ist eine Teilnahme nicht gestattet.

9. Bild-, Film- und Videomaterial Während der Veranstaltungen können durch Vertreter von Holgers Fahrschule Fotos oder Videos angefertigt werden. Die Veröffentlichung dieses Materials zu Werbezwecken (z. B. auf der Website oder Social Media), auf dem Teilnehmer persönlich zu erkennen sind, erfolgt ausschließlich nach einer separaten, freiwilligen und jederzeit widerrufbaren Einwilligung des Teilnehmers gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

10. Pass-, Zoll-, und Verkehrsvorschriften im Ausland Bei Touren ins Ausland ist der Teilnehmer für die Einhaltung aller gültigen Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen sowie für die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich.

11. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.